…es gibt bestimmte Grundätze, die sind allgemein anerkannt. Dazu gehört zum Beispiel, dass man sich in ausreichendem Maße bewegt oder mindestens zwei Liter Wasser täglich trinkt. Bei Monitorarbeitsplätzen ist es sogar gesetzlich geregelt jede Stunde eine Pause zu machen und Arbeiten zu erledigen, die nicht am Monitor stattfinden. Eine genaue Festlegung dieser Pausenzeiten gibt es nicht, aber acht bis zehn Minuten gelten allgemein als anerkannt. Details zu dieser sog. BildscharbV gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/bildscharbv.html).
Warum ich das erzähle? Heute habe ich mir mal vorgenommen, diese kurze Pause vom Bildschirm bewusst zu machen. In der ersten Pause bin ich, mangels anderer Arbeit, durch unser Büro gelaufen. Dabei sind mir die Bilder meiner Jungs mal wieder ins Auge gefallen. Die hängen schon einige Jahre hier und man läuft immer einfach so vorbei. Dabei haben sie sich damals echt Mühe gegeben. Schaut selbst.